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Schüler*innenzeitung

Alles, was mit Schüler*innenzeitungen zusammenhängt, ist im Schülerzeitungserlass genauestens festgelegt. Das Wichtigste in Kürze: Alle Schüler*innen haben das Recht, eine Schüler*innenzeitung herauszugeben und auf dem Schulgrundstück zu vertreiben. Für alle Veröffentlichungen tragen die Redakteur*innen der Zeitung selbst die Verantwortung. Schüler*innenzeitungen dürfen nicht zensiert werden.

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Schüler*innenversammlung

Die Schüler*innenversammlung besteht aus allen Schüler*innen einer Schule und kann von der SV zweimal pro Jahr während der Unterrichtszeit einberufen werden. Verbindungslehrer*innen und die Schulleitung haben Teilnahme- und Rederecht. Neben einer Vollversammlung sind auch Teilversammlungen möglich, wenn nur einzelne Stufen oder Klassen von einem Problem betroffen sind oder die Räumlichkeiten der Schule eine Vollversammlung unmöglich

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Schüler*innensprecher*in

Der oder die Schüler*innensprecher*in leitet den Schülerrat und organisiert die Abläufe in der SV. Es können außerdem bis zu drei Stellvertreter*innen gewählt werden, ihr könnt aber auch auf Hierarchien bei der Wahl verzichten.  Die Wahl kann auf zwei Weisen ablaufen: Zum einen kann der Schüler*innenrat eine Person aus ihrer Mitte zum bzw. zur Schüler*innensprecher*in wählen.

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Schüler*innenrat

Der Schüler*innenrat setzt sich aus den Klassen- und Stufensprecher*innen sowie aus den übrigen gewählten Vertreter*innen der Jahrgangsstufen zusammen. Er wählt den oder die Schüler*innensprecher*in und ihre bzw. seine Vertreter*innen. Es werden auch Delegierte für die Bezirks-SV (BSV) gewählt. Der Schüler*innenrat muss von der Schulleitung über alle für Schüler*innen wichtigen Gesetze informiert werden. Zeit und Ort

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