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Schulrechts-Lexikon

Demonstration

Demonstrationen zu veranstalten oder daran teilzunehmen ist nach §8 des Grundgesetzes das Recht aller Menschen in Deutschland. Das gilt natürlich auch für Schüler*innen. Ob Schüler*innen allerdings auch während ihrer Schulzeit demonstrieren dürfen, ist in den letzten Jahren immer wieder kontrovers diskutiert worden. Das von der FDP geführte Schulministerium betonte zuletzt 2019 (LINK), dass Schüler*innen kein Recht darauf hätten, während der Schulzeit an Fridays for Future-Demonstrationen teilzunehmen. Das Argument der Schulministerin und ihrer Vorgängerin von den GRÜNEN ist, dass die im Schulgesetz des Landes NRW festgeschriebene Schulpflicht das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit einschränken darf. Kritiker*innen dieser Behauptung, z. B. die Landesschüler*innenvertretung (LSV), argumentieren, dass §8 auch für Schüler*innen gelte und dass jede andere Interpretation Schüler*innen in ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung und politische Teilhabe einschränke. Folglich forderte die LSV auf ihrer Konferenz im Februar 2019 ein uneingeschränktes Demonstrationsrecht für Schüler*innen: LINK


Die Fridays for Future-Demonstrationen haben 2019 gezeigt, dass einem Großteil der  Schüler*innen eine politische Demonstration wichtiger ist als ein weiterer Tag in der Schule. Ob ihr am Ende selbst an einer Demonstration während der Schulzeit teilnehmt, ist aber natürlich euch überlassen.

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