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Schulrechts-Lexikon

Drittelparität

Die paritätische (= gleichmäßige) Sitzverteilung in der Schulkonferenz: je ein Drittel Schüler*innen, Lehrer*innen und Eltern. Diese Aufteilung gilt allerdings nicht auf Berufsschulen, Grundschulen und Privatschulen. Hier gelten abweichende Regelungen. Die Plätze sind an unterschiedlichen Schulformen unterschiedlich verteilt:

An Schulen der Primarstufe (Grundschulen)

1x Lehrer*innen; 1x Eltern ; 0x Schüler*innen

An Schulen der Sekundarstufe I und II (Haupt-, Real-, Gesamtschulen & Gymnasien)

1x Lehrer*innen; 1x Eltern ; 1x Schüler*innen

An Schulen der Sekundarstufe II

3x Lehrer*innen; 1x Eltern ; 2x Schüler*innen

An Weiterbildungskollegs

1x Lehrer*innen; 0x Eltern ; 1x Schüler*innen

Die Gesamtzahl der Mitglieder der Schulkonferenz hängt von der Schüler*innenzahl der Schule ab. Die genauen Zahlen könnt ihr hier nachlesen.

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