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Schulrechts-Lexikon

Leistungsstand

Schüler*innen sind jederzeit über ihre mündlichen Leistungen und ihren derzeitigen Leistungsstand zu informieren, wenn sie dies wünschen. Das beinhaltet auch die Erläuterung der einzelnen Beurteilungen. Das heißt jedoch nicht, dass eine exakte Note gesagt werden muss, „zwischen 3 und 4“ ist ausreichend.

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