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Schulrechts-Lexikon

Mitarbeit

Die sonstige Mitarbeit setzt sich in der Oberstufe aus allen schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungen mit Ausnahme der Klausuren zusammen, also neben der mündlichen Beteiligung (quantitativ und qualitativ) z. B. Hausaufgaben oder Referate.

Die „SoMi“-Note wird einmal pro Quartal erteilt und fließt zu 50 Prozent in die Gesamtnote ein, bei mündlichen Fächern zu 100 Prozent.

In der Sekundarstufe 1 sind die Regelungen ähnlich. Hier sollen allerdings schriftliche Arbeiten und sonstige Mitarbeit bei der Leistungsbewertung beide angemessen berücksichtigt werden.

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