Wie können wir helfen?

Schulrechts-Lexikon

Schüler*innenzeitung

Alles, was mit Schüler*innenzeitungen zusammenhängt, ist im Schülerzeitungserlass genauestens festgelegt. Das Wichtigste in Kürze: Alle Schüler*innen haben das Recht, eine Schüler*innenzeitung herauszugeben und auf dem Schulgrundstück zu vertreiben. Für alle Veröffentlichungen tragen die Redakteur*innen der Zeitung selbst die Verantwortung. Schüler*innenzeitungen dürfen nicht zensiert werden.

Artikel vorlesen

Nach oben scrollen