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Schulrechts-Lexikon

Schulpflegschaft

Die Schulpflegschaft ist so etwas wie die „SV“ der Eltern. Sie vertritt die Interessen der Eltern und entsendet Teilnehmer*innen in die Schulkonferenz.

Zu den Sitzungen der Schulpflegschaft seid ihr als SV einzuladen. Ihr habt das Recht, mit beratender Stimme teilzunehmen. Ohne eure Zustimmung ist es allerdings keinen Eltern erlaubt, an euren SV-Sitzungen teilzunehmen.

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