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Schulrechts-Lexikon

SV-Stunde

Jeder Klasse oder Jahrgangsstufe steht im Monat eine SV-Stunde während der normalen Unterrichtszeit zu. Diese Stunde könnt ihr dazu nutzen, über schulpolitische Fragen zu diskutieren oder um Projekte zu planen, die eure Klasse angehen. Dabei ist ab Klasse 7 die Anwesenheit der Klassenlehrerin bzw. des Klassenlehrers nicht notwendig.

In Teilzeit-Berufsschulen ist diese Zeit auf eine Stunde pro Quartal beschränkt.

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