Wie können wir helfen?

Schulrechts-Lexikon

Täuschungsversuch

Bei einem Täuschungsversuch

  • kann der Schülerin oder dem Schüler aufgegeben werden, den Leistungsnachweis zu wiederholen (wenn der Umfang der Täuschung nicht feststellbar ist),
  • können einzelne Leistungen, auf die sich der Täuschungsversuch bezieht, für ungenügend erklärt werden,
  • kann bei einem umfangreichen Täuschungsversuch die gesamte Leistung für ungenügend erklärt werden.

Mehr zum Thema…

Hier gibt es aktuell leider nichts zu lesen.

Artikel vorlesen

Nach oben scrollen