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Schulrechts-Lexikon

Auswahlkommission

Die Schulkonferenz bestimmt eine Person, die in der sogenannten Auswahlkommission darüber abstimmen darf, welche Bewerber*innen an eurer Schule als Lehrkräfte eingestellt werden. Diese Person kann auch ein*e Schüler*in sein, solange er oder sie mindestens 16 Jahre alt ist.

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