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Schulrechts-Lexikon

Landesdelegiertenkonferenz

Die Landesdelegiertenkonferenz (kurz LDK) ist das oberste beschlussfassende Gremium der LSV Nordrhein-Westfalen. Sie beschließt die Richtlinien der LSV und entscheidet endgültig über alle ihre Angelegenheiten. Auf der LDK sind die Delegierten der Bezirksschüler*innenvertretungen (BSV) stimmberechtigt, wobei jede BSV je angefangene 15.000 Schüler der Stadt/des Kreises/des Bezirks ein Mandat hat. Die LDK tagt in der Regel drei Mal im Jahr für jeweils drei Tage.

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