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Schulrechts-Lexikon

Teilkonferenz

Die Schulkonferenz kann sogenannte Teilkonferenzen einsetzen. Diese beraten über ein bestimmtes Thema und können (wenn die Schulkonferenz sie dazu bevollmächtigt hat) darüber beschließen. So kann die Schulkonferenz z. B. eine Teilkonferenz einsetzen, um ein neues Hausaufgabenkonzept zu erarbeiten, so dass an dem Prozess alle Gruppen beteiligt werden.

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