Wie können wir helfen?

Schulrechts-Lexikon

Beratungslehrer*innen

Beratungslehrer*innen gibt es leider nicht überall. Sie sollen euch einerseits über eure Schullaufbahn beraten können, andererseits auch bei Lernschwierigkeiten oder Verhaltensauffälligkeiten Hilfe vermitteln. Grundsätzlich sind alle Lehrer*innen zur Beratung verpflichtet.

Quelle

§44 SchulG. – Beratungspflicht der Lehrkräfte

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