Am 05.03. verkündete das MSB, dass noch vor den Osterferien alle Schüler*innen zeitweise in die Schule zurückkehren sollen. Die Landesschüler*innenvertretung NRW (LSV NRW) fordert weiterhin, dass die Gesundheit aller bei jeder Entscheidung an erster Stelle stehen muss. Das erscheint bei der gänzlichen Öffnung der Schulen bereits vor den Osterferien allerdings fragwürdig. Dennoch stellt der Präsenzunterricht den besten Unterricht dar, deswegen müssen Expert*innen wie Epidemiolog*innen oder Virolog*innen abwägen, wann welche Öffnungen an Schule wie möglich sind.
Grundsätzlich ist es wichtig, die Öffnungen an das lokale Infektionsgeschehen anzupassen. “Zentrale Schulöffnungen pauschalisieren die Infektionslage in den einzelnen Kreisen, auch wenn diese oft sehr unterschiedlich sind. Während es in manchen Kreisen also gesundheitlich vertretbar sein kann, Schulen zu öffnen, könnte die Öffnung in anderen Kreisen zu höheren Infektionszahlen führen.”, erläutert Julius van der Burg aus dem Landesvorstand.
Um dieses Risiko abzuwägen, bedarf es einer ständigen Einschätzung der lokalen Infektionsgeschehen und des Infektionsrisikos, insbesondere an Schulen. Die Beurteilung soll dabei durch Expert*innen wie Epidemiolog*innen oder Virolog*innen beispielsweise der Kreis-Gesundheitsämtern, erfolgen, die von den Schulträgern beauftragt werden.
Anhand dieser Ergebnisse soll ein Schulträger dann in gewissen Rahmen entscheiden dürfen, wann welche Öffnungen an Schulen möglich sind.
Auf einer Schulkonferenz, also unter Einbeziehung der Eltern, Lehrer*innen und Schüler*innen, soll dann mit den Expert*innen besprochen werden, wie eine vom Schulträger beschlossene Schulöffnung aussehen könnte. Die Schulkonferenz soll dabei aktiv mit über das Wechselmodell der Schule bestimmen, welches jedoch nicht längere Wechsel als den Rhythmus von einer Woche vorsehen darf.
“Wenn es dann zu Schulöffnungen kommt, wie es jetzt schon der Fall ist, darf dies aber nicht geschehen, nur um die Abschlüsse durchzuboxen, vielmehr geht es um die seelische Gesundheit der Schüler*innen, die in der Pandemiezeit stark unter der Isolation gelitten haben.”, so Thomas Niebuer, ebenfalls aus dem Landesvorstand. “Dabei dürfen gerne auch Abweichungen vom Lehrplan getroffen werden, da Schule nicht nur ein Lehrraum ist, sondern auch ein Lebensraum sein sollte.”
“Solange es Distanzunterricht für Schüler*innen gibt, muss diesen auch die Möglichkeit gegeben werden, die Aufgaben in einer lernfreundlichen Umgebung zu erledigen. Bei der lernfreundlichen Umgebung kann es sich um Räumlichkeiten der Schule selbst handeln, aber auch um Museen, Bibliotheken, Sitzungssäle, Restaurants, Kinos etc..”, erklärt Julius weiter.