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Aufgaben der SV

Schulrechts-Lexikon

Aufgaben der SV

Die Aufgaben der SV sind im SV-Erlass festgelegt. Sie beinhalten unter anderem: 

  1. Mitwirkung an Entscheidungen in der Schule z. B. durch die Teilnahme an Schulkonferenzen usw.
  2. Förderung von politischen, künstlerischen und sozialen Interessen eurer Mitschüler*innen. Hierunter zählt auch, dass ihr Schüler*innen dabei helfen sollt, selbstständige und kritische Urteile zu fällen.
  3. Andere Schüler*innen bei Rechtsfragen und Konflikten mit Lehrer*innen und der Schulleitung zu unterstützen. 
  4. Eure Beschlüsse und Einstellung unter euren Mitschüler*innen zu verbreiten.

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Schulrechts-Lexikon: Interessenvertretung

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