Wie können wir helfen?

Schulrechts-Lexikon

Aufsichtsbeschwerde

Wenn ein*e Lehrer*in gegen Rechte von Schüler*innen verstößt, im Unterricht diskriminierende Äußerungen tätigt oder sich sonst in einer Weise falsch verhält, habt ihr als Schüler*innen immer die Möglichkeit und das Recht euch zu beschwerden. Als erstes könnt ihr euch oft an eure Schüler*innenvertretung wenden. Aber auch Lehrer*innen, denen ihr vertraut, oder die Schulsozialarbeiter*innen können mögliche Ansprechpartner*innen sein. Wenn das alles nicht hilft, ist eure Schulleitung der letzte Ansprechpartner in eurer Schule. Es gibt aber auch noch höhere Instanzen, bei denen ihr euch melden könnt, wenn das Gespräch mit eurer Schulleitung keinen Erfolg gehabt hat.

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