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Schulrechts-Lexikon

Befreiung vom Unterricht

Für SV-Veranstaltungen, egal welcher Art, müssen Schüler*innen vom Unterricht befreit werden; außer sie schreiben eine Klausur oder die Veranstaltung könnte ihre Gesundheit gefährden. Veranstaltet die SV selber etwas, braucht ihr keine Entschuldigung. Euer Engagement für die SV darf nie als Fehlstunde auf eurem Zeugnis erscheinen – auch nicht als entschuldigte Fehlstunde.

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