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Schulrechts-Lexikon

Beurlaubung

Eine Beurlaubung erlaubt es euch für einen Tag oder einen bestimmten Zeitraum dem Unterricht fernzubleiben. Beurlaubungen können aus wichtigem Grund nach Antrag ausgesprochen werden. Entscheidend ist dabei die besondere Bedeutung für den oder die Schüler*in, z. B.:

  • Persönliche/familiäre Anlässe
  • religiöse Feiern oder nationale Feiertage anderer Länder
  • politische Veranstaltungen (z. B. Seminare von Gewerkschaften oder Parteien)
  • kulturelle Veranstaltungen, an denen aktiv mitgearbeitet wird (z. B. Theatergruppe, Karneval)
  • Sportveranstaltungen
  • internationale Jugendbegegnungen
  • Umzug
  • Erholungsmaßnahmen (z. B. Kuraufenthalt)
  • Schüleraustauschmaßnahmen

Je nach Schule müsst ihr euren Antrag auf Beurlaubung bei eurem bzw. eurer Klassenlehrer*in, eurer Stufenleitung oder der Schulleitung vorlegen. Am besten macht ihr dies einige Tage oder Wochen vor dem Termin. Die LSV hat ein paar Hinweise zum richtigen Umgang mit Beurlaubungen veröffentlicht: LINK.

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