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Schulrechts-Lexikon

Blauer Brief

Die sogenannten „Blauen Briefe“ werden in der Regel zehn Wochen vor dem Versetzungstermin verschickt und sollen vor einer gefährdeten Versetzung warnen. Einen Blauen Brief gibt es, wenn ein*e Schüler*in in zwei Fächern schlechter als „ausreichend“ ist. Sollte nicht angemahnt werden, zählt das erste nicht angemahnte „mangelhaft“ nicht für die Versetzung mit, wenn noch welche dazu kommen, zählen diese allerdings voll.

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