Die sogenannten „Blauen Briefe“ werden in der Regel zehn Wochen vor dem Versetzungstermin verschickt und sollen vor einer gefährdeten Versetzung warnen. Einen Blauen Brief gibt es, wenn ein*e Schüler*in in zwei Fächern schlechter als „ausreichend“ ist. Sollte nicht angemahnt werden, zählt das erste nicht angemahnte „mangelhaft“ nicht für die Versetzung mit, wenn noch welche dazu kommen, zählen diese allerdings voll.