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Schulrechts-Lexikon

Klassenarbeiten

Klassenarbeiten müssen angekündigt und über das Schuljahr verteilt werden. Es dürfen nicht mehr als eine Arbeit pro Tag und nur in absoluten Ausnahmesituationen mehr als zwei Arbeiten pro Woche geschrieben werden. Die Korrektur sollte in max. drei Wochen erfolgen. Erst nach der Rückgabe darf eine neue Klassenarbeit im selben Fach geschrieben werden.

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