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Klausuren

Schulrechts-Lexikon

Klausuren

Der oder die Lehrer*in muss euch zu Beginn eines Kurses, also jeweils in der ersten Unterrichtsstunde des Schulhalbjahres „über die Zahl und Art der geforderten Klausuren“ informieren. Klausuren sind anzukündigen; in der Regel dürfen nur eine Klausur am Tag und maximal drei Klausuren pro Woche geschrieben werden. Vor der Rückgabe der Klausur darf keine weitere im selben Fach geschrieben werden. Habt Ihr eine Klausur bspw. aufgrund von Krankheit verpasst, muss euch die Gelegenheit gegeben werden, diese nachzuholen.

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