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Schulrechts-Lexikon

Schüler*innenversammlung

Die Schüler*innenversammlung besteht aus allen Schüler*innen einer Schule und kann von der SV zweimal pro Jahr während der Unterrichtszeit einberufen werden. Verbindungslehrer*innen und die Schulleitung haben Teilnahme- und Rederecht.

Neben einer Vollversammlung sind auch Teilversammlungen möglich, wenn nur einzelne Stufen oder Klassen von einem Problem betroffen sind oder die Räumlichkeiten der Schule eine Vollversammlung unmöglich machen.

Auf der Schüler*innenvollversammlung könnt ihr als Schüler*innenschaft basisdemokratische Entscheidungen treffen, außerdem könnt ihr hier verschiedene Wahlen durchführen.

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