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Schulkonferenz

Schulrechts-Lexikon

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das wichtigste beschlussfassende Gremium an der Schule. Hier beraten Lehrer*innen, Eltern und Schüler*innen gemeinsam über Schulangelegenheiten. Aufgabenbereiche sind z. B.: 

  • Beschluss des Schulprogramms oder einer Schulordnung, 
  • Bestellung eine*r Schulleiter*in 
  • Festlegung der beweglichen Ferientage. 

Die Schulkonferenz findet in der Regel drei Mal pro Schuljahr statt. Müssen Entscheidungen schnell getroffen werden, trifft der sogenannte Eil-Ausschuss die Entscheidungen. Ihm gehören ein*e Lehrer*in, ein*e Schüler*in und ein Elternteil an. Die Entscheidungen dieser Gruppe müssen in der folgenden Schulkonferenz bestätigt werden.

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