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Täuschungsversuch

Schulrechts-Lexikon

Täuschungsversuch

Bei einem Täuschungsversuch

  • kann der Schülerin oder dem Schüler aufgegeben werden, den Leistungsnachweis zu wiederholen (wenn der Umfang der Täuschung nicht feststellbar ist),
  • können einzelne Leistungen, auf die sich der Täuschungsversuch bezieht, für ungenügend erklärt werden,
  • kann bei einem umfangreichen Täuschungsversuch die gesamte Leistung für ungenügend erklärt werden.

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