Täuschungsversuch
Bei einem Täuschungsversuch
- kann der Schülerin oder dem Schüler aufgegeben werden, den Leistungsnachweis zu wiederholen (wenn der Umfang der Täuschung nicht feststellbar ist),
- können einzelne Leistungen, auf die sich der Täuschungsversuch bezieht, für ungenügend erklärt werden,
- kann bei einem umfangreichen Täuschungsversuch die gesamte Leistung für ungenügend erklärt werden.