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Unparteilichkeit

Schulrechts-Lexikon

Unparteilichkeit

Die SV darf sich nach dem SV-Erlass nicht parteipolitisch äußern. Das bedeutet allerdings nicht, dass ihr dadurch in eurer politischen Entscheidungsfindung eingeschränkt seid. Ihr dürft weiterhin die Inhalte bestimmter Parteien unterstützen oder bekämpfen, nur nicht die Parteien selbst. 

Diskutabel ist dieses Verbot, wenn Parteien offen dem Grundgesetz zuwiderhandeln. In diesem Fall gibt es die Möglichkeit, sich auf den demokratischen Auftrag der Schule zu beziehen und sich auch gegen Parteien auszusprechen.

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