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Schulrechts-Lexikon

Veranstaltungen der SV

Zusammenkünfte von SV-Organen auf dem Schulgelände sind laut Schulgesetz offizielle Schulveranstaltungen. Sonstige von der SV veranstaltete Veranstaltungen der SV sind mit der Zustimmung der Schulleitung auch offizielle Schulveranstaltungen. Dies bedeutet, dass teilnehmenden Schüler*innen dafür keine Fehlstunden aufgeschrieben werden dürfen. Außerdem können Mitglieder des Schüler*innenrates und der SV auch für weitere Aufgaben vom Unterricht entschuldigt werden. Die Schulleitung muss die SV unterstützen, also z. B. die für ihre Tätigkeit erforderlichen Räume zur Verfügung stellen.

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