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Schüler*innenzeitung

Schulrechts-Lexikon

Schüler*innenzeitung

Alles, was mit Schüler*innenzeitungen zusammenhängt, ist im Schülerzeitungserlass genauestens festgelegt. Das Wichtigste in Kürze: Alle Schüler*innen haben das Recht, eine Schüler*innenzeitung herauszugeben und auf dem Schulgrundstück zu vertreiben. Für alle Veröffentlichungen tragen die Redakteur*innen der Zeitung selbst die Verantwortung. Schüler*innenzeitungen dürfen nicht zensiert werden.

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