Was machen eigentlich Schüler*innensprecher*innen?

Einmal im Jahr stehen in den meisten Schulen im Schüler*innenrat die Wahlen der Schüler*innensprecher*innen an. Vielleicht hast du dir schon einmal überlegt, dafür zu kandidieren und bist nicht ganz sicher, was auf dich zukommt. Dieser Artikel soll dir dabei helfen, zu überlegen, ob dieses Amt etwas für dich ist.

Die wichtigste Aufgabe ist bereits im Namen enthalten: Schüler*innensprecher*innen vertreten die Schüler*innen einer Schule. Sie leiten die Sitzungen von SV und Schüler*innenrat (kurz: SR) und vertreten die beschlossenen Positionen gegenüber Schulleitung, Kollegium und Eltern. Wenn an Schulen Arbeitskreise zu bestimmten Themen gebildet werden, werden oft auch die Schüler*innensprecher*innen eingeladen, um mitzudiskutieren. (Falls das an eurer Schule nicht der Fall ist, könnt ihr an dieser Stelle einmal nachfragen, warum ihr nicht eingeladen werdet). Schüler*innensprecher*innen übernehmen Verantwortung für die Arbeit der SV. Immer wenn etwas besonders gut oder auch mal nicht so gut läuft, sind Schüler*innensprecher*innen die ersten Ansprechpartner*innen. In der Arbeit der SV behalten Schüler*innensprecher*innen den Überblick über laufende Projekte, Aktionen und die nächsten Termine.  

Welche Skills sollten Schüler*innensprecher*innen haben?

Schüler*innensprecher*innen brauchen eine gewisse “Grundentspanntheit”. In der Arbeit der SV kann immer mal etwas schief gehen, das passiert eben und ist Teil der Arbeit. Mit einer möglichst entspannten Einstellung, ist das dann aber kein großes Problem. Schüler*innensprecher*innen sollten organisieren können, den Überblick über die SV behalten und Aufgaben auch mal delegieren können. Als Schüler*innensprecher*in ist es außerdem wichtig, vor anderen sprechen zu können, auch wenn es vielleicht strittige Themen gibt. Schüler*innensprecher*innen sollten keine „Angst“ vor der Schulleitung haben, sondern in einem (hoffentlich) kooperativen Verhältnis die Themen der SV vertreten können. Im Zweifel gilt es als Schüler*innensprecher*in aber auch Konflikte mit dem Kollegium und der Schulleitung auszuhalten wenn die Interessen der Schüler*innen sich nicht so einfach mit denen der Schulleitung vereinen lässt. Außerdem sollten Schüler*innensprecher*innen ihre Schule und die Abläufe kennen.

Was sollte man sich vor der Kandidatur überlegen?

Du solltest Dir überlegen, ob du bereit bist, viel Zeit in die Arbeit der SV zu stecken. Damit verbunden ist natürlich die Frage, ob es an deiner Schule ein gutes SV-Team gibt und die Arbeit in der SV dir Spaß macht. Wenn das zutrifft und du dich in den Aufgaben und Skills zumindest etwas wieder findest, solltest du kandidieren. Viele Aufgaben und Skills lernst du sehr schnell, sobald du erst einmal in diesem Amt bist. Und ein*e Schüler*innensprecher*in ist ja nicht auf sich alleine gestellt, sondern hat die SV hinter sich und Vorgänger*innen bzw. SV-Lehrer*innen, die um Rat gefragt werden können. Die Arbeit als Schüler*innensprecher*in macht auf jeden Fall eine Menge Spaß und lohnt sich sehr!

Hinweis: Der SV-Erlass (Punkt 3.5.2) regelt, dass du wenn du selbst nicht Klassen-/Jahrgangssprecher*in und damit Mitglied des Schüler*innenrates bist, nicht einfach im Schüler*innenrat gewählt werden kannst. Du solltest also im Idealfall bereits Klassen-/Jahrgangssprecher*in sein, um zu kandidieren. In der Praxis ignorieren viele Schulen diese (ohnehin nicht eindeutige) Formulierung und lassen alle Schüler*innen kandidieren die ein Interesse an einer Kandidatur haben. Wir finden ein solches Vorgehen durchaus sinnvoll und würden euch empfehlen in diesem Fall das Schulgesetz eher locker und nach euren Bedürfen auszulegen.  Ansonsten gibt es auch die Möglichkeit, den*die Schüler*innensprecher*in von einer Schüler*innenvollversammlung wählen zu lassen, dafür ist aber eine Zustimmung von 20% der Schüler*innen nötig und es ist ein größerer Aufwand nötig (vgl. Schulgesetz §74 Abs. 3).  Mehr Informationen zur Planung einer Schüler*innenvollversammlung findet Ihr in unserem Schulrechts-Lexikon. 

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