Was tun wenns kracht?
Konfliktlösung als Aufgabe der SV

Häufig besteht die Arbeit eurer SV darin, zwischen Lehrer*innen und Schüler*innen bei Streitigkeiten zu vermitteln, wobei ihr natürlich meistens von den Schüler*innen um Hilfe gebeten werdet. Gründe für Konflikte sind zum Beispiel, dass Schüler*innen sich ungerecht behandelt fühlen.

Wenn ihr nun vermitteln müsst, ist es das Allerwichtigste, dass ihr gut vorbereitet seid, um ernst genommen zu werden. Darum solltet ihr euch erst einmal das Problem des Schülers oder der Schülerin genau anhören. Stellt dabei auf jeden Fall so lange Rückfragen, bis ihr das Problem genau versteht.

Als nächstes solltet ihr euch im Schulsekretariat die „Bereinigte amtliche Sammlung der Schulvorschriften“ (BASS), in der die „Allgemeine Schulordnung“ enthalten ist, ausleihen (in die BASS muss euch nach dem Schulmitwirkungsgesetz Einsicht gewährt werden) und schauen, welche Paragraphen zu diesem Problem passen. Ihr könnt auch im vierten Teil dieses Handbuchs nachschlagen, auf unseren Rechtsplakaten nachsehen, auf denen wir ein paar der häufigsten Probleme behandelt haben, oder euch auch bei uns in der Landesgeschäftsstelle erkundigen.

Der nächste Schritt ist dann schon ein Gespräch mit dem Lehrer oder der Lehrerin. Gespräche wirken manchmal  Wunder!  Bittet  hierfür  den/die  Schüler*in, den/die Lehrer*in und eine*n eurer SV-Verbindungslehrer*innen (dies kann euch  Ärger im Nachhinein ersparen) zu einem Gespräch. Auch wenn schon ein Gespräch zwischen Schüler*in und Lehrer*in stattgefunden hat, kann ein moderiertes Gespräch noch einmal neue Lösungsmöglichkeiten bringen. Bei so einem Gespräch ist es aber wichtig, dass alle Beteiligten ruhig und sachlich und vor allem freundlich bleiben, schließlich müssen die Beteiligten auch danach noch miteinander arbeiten. Gebt beiden Streitparteien die Möglichkeit, ihren Standpunkt darzulegen, vielleicht ist das Problem so schon aus der Welt zu schaffen. Wenn nicht, könnt ihr gegebenenfalls das Ergebnis eurer Rechtsrecherche ins Gespräch mit einbringen. In vielen Fällen findet sich spätestens jetzt ein Kompromiss, auf den sich die beiden Parteien einigen können.

Sollte keine Einigung möglich sein, muss als nächstes ein Gespräch mit der Schulleitung geführt werden. Am besten gehen alle Parteien gemeinsam dorthin. Auch hier gilt: Nicht provozieren lassen, ruhig und sachlich bleiben, sich aber auch nicht einschüchtern lassen!

Wenn nun immer noch keine Lösung gefunden wurde, könnt ihr (bzw. der/die betroffene Schüler*in) eine formale Beschwerde schreiben, die die Schulleitung an die Schulaufsichtsbehörde weiterleiten muss. Es ist auch möglich, direkt an die Schulabteilung der zuständigen Bezirksregierung zu schreiben. Dieser Schritt sollte natürlich gut überlegt und das allerletzte Mittel sein, denn spätestens jetzt muss davon ausgegangen werden, dass das Verhältnis zwischen Schüler*in und Lehrer*in massiv gestört ist. Es kann natürlich auch passieren, dass Schüler*innen euch um Hilfe bitten, obwohl die formale Rechtslage „gegen sie spricht“. Das ist dann eine schwierige Situation, denn dieser Mensch erwartet eigentlich Hilfe von euch und fühlt sich im Recht. Kümmert euch trotzdem um dieses Problem und versucht, dem/der Schüler*in zu erklären, warum der Sachverhalt gegen ihn bzw. sie spricht. Vielleicht kann ein klärendes Gespräch mit den Beteiligten die Situation dennoch entspannen.

Denkt daran: Die beste Möglichkeit, Probleme jeder Art und mit wem auch immer zu lösen, ist ein vernünftiges, von echten Argumenten geprägtes Gespräch.

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Schulrechts-Lexikon: Dienstaufsichtsbeschwerde

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