Wie ist eine Schüler*innenvertretung aufgebaut?

Wenn du zu Beginn dieses Textes noch gar nichts über den Aufbau einer SV weißt, brauchst du eigentlich nur eine einzige Information: In jeder Klasse deiner Schule sollten Klassensprecher*innen gewählt werden. Die Klassensprecher*innen aller Klassen treffen sich zu einer großen gemeinsamen Sitzung, dem sogennanten Schüler*innenrat. In diesem wählen sie dann alle Mitglieder der SV. Fertig ist die SV. Also zumindest fast. Vielleicht ist mit diesem Wissen deine SV noch nicht perfekt auf ihre Arbeit vorbereitet, aber immerhin bist du perfekt auf den kommenden Text vorbereitet.

Klassen- & Stufensprecher*innen

Jede Klasse ab dem 5. Schuljahr wählt bis spätestens zwei Wochen nach Beginn des Schuljahrs eine*n Klassensprecher*in und eine*n Stellvertreter*in. Wo es keine Klassen gibt, sondern eine Jahrgangsstufe, wird ein*e Jahrgangssprecher*in gewählt. In der Regel werden bei mehr als 20 Schüler*innen pro Jahrgangsstufe für je 20 weitere Schüler*innen ein*e weitere*r Vertreter*in gewählt.

Klassensprecher*innen und Jahrgangsstufensprecher*innen vertreten die Klasse im Schüler*innenrat und sollen bei Problemen in der Klasse, z. B. mit Lehrer*innen, für eine Lösung im Interesse der Schüler*innen eintreten. Auf keinen Fall sollten Klassensprecher*innen einfach nur Ordnungsdienst oder Aufpasser*innen sein. Zwar kann es durchaus mal vorkommen, dass ein*e Klassensprecher*in einer Lehrkraft bei etwas hilft, aber es sollte nicht ihre Hauptaufgabe werden.

Als SV sind die Klassen- und Jahrgangsstufensprecher*innen wichtige Partner*innen, um Informationen, die euch wichtig sind, in alle Klassen zu transportieren. Sollten die Infos eurer SV nur selten bei allen Schüler*innen ankommen, könnt ihr darüber nachdenken, eine Schüler*innenvollversammlung zu veranstalten – das könnt ihr bis zu zwei Mal pro Schuljahr.

Schüler*innenrat (SR)

Der Schüler*innenrat ist das oberste beschlussfassende Gremium der SV. Er beschließt die inhaltliche Positionierung der SV, die Anträge an die Schulkonferenz und wählt die Amtsträger*innen der Schüler*innenvertretung. Der Schüler*innenrat besteht aus den Klassen- und Jahrgangsstufensprecher*innen und wählt die folgenden Ämter:

  • Schüler*innensprecher*in
  • Stellv. Schüler*innensprecher*in
  • Mitglieder der Schulkonferenz
  • Mitglieder der Fachkonferenzen
  • Mitglieder der Disziplinarkonferenzen
  • Mitglieder der Teilkonferenzen
  • SV-Verbindungslehrer*innen
  • Kassenwart*in & Kassenprüfer*in

Außerdem kann der Schüler*innenrat Delegierte für die Bezirksdelegiertenkonferenz eurer Bezirksschüler*innenvertretung (BSV) wählen. An manchen Schulen werden außerdem noch weitere Mitglieder der SV gewählt und ein sogenannter SV-Vorstand gebildet. Dazu haben wir im Abschnitt „SV-Team“ mehr Informationen für euch. Wie ihr am besten eine SR-Sitzung organisiert, erfahrt ihr im nächsten Kapitel.

Schüler*innensprecher*in

Die/Der Schüler*innensprecher*in und die Stellvertreter*innen müssen aus der Mitte des Schüler*innenrates gewählt werden. Für alle anderen Ämter können auch andere Schüler*innen kandidieren. Auf Antrag von 20 % der Schüler*innen werden die Schüler*innensprecher*innen von der Vollversammlung gewählt. Bei dieser Wahlmethode werden die Schüler*innensprecher*innen durch alle Schüler*innen der Schule ab Klasse 5 gewählt.

Die Hauptaufgabe der Sprecher*innen und ihren Vertreter*innen (ihr solltet mindestens eine*n Vertreter*in wählen, könnt aber auch mehrere wählen) ist es, die tägliche Arbeit der SV zu organisieren und diese gegenüber der Schulleitung zu vertreten. Dabei müssen sie natürlich nicht alle Aufgaben selbst machen, sondern lediglich darauf achten, dass alle Aufgaben auch wirklich gemacht werden. Schüler*innensprecher*innen sind also eher Manager*innen als Packesel, die alles selbst tragen müssen. Deswegen ist es meistens sinnvoll, wenn erfahrenere Schüler*innen für den Posten des*r Schüler*innensprecher*in kandidieren – so weiß man oder frau beim Koordinieren der Arbeit zumindest, wovon man oder frau redet.

Verbindungslehrer*innen

An Schulen mit bis zu 500 Schüler*innen wählt der Schüler*innenrat eine Person, bis 1.000 Schüler*innen zwei und an Schulen mit mehr als 1.000 Schüler*innen drei Personen als Verbindungslehrer*innen. Die Verbindungslehrer*innen haben die Aufgabe, die SV bei ihrer Arbeit zu unterstützen und diese zu beraten. Das heißt aber nicht, dass die SV sich von den Verbindungslehrer*innen in ihre Arbeit hineinreden lassen muss. Während des Schuljahres kann der Schüler*innenrat mit einer ⅔-Mehrheit die Abwahl von Verbindungslehrer*innen beschließen. Verbindungslehrer*innen müssen hauptberuflich Lehrer*innen sein. Jede*r Verbindungslehrer*in bekommt für ihre*seine Tätigkeit eine Entlastungsstunde pro Woche und ist von Pausenaufsichten freizustellen.

Schüler*innenvollversammlung (SSV)

Eine Schüler*innenvollversammlung ist eine Veranstaltung für alle Schüler*innen einer Schule. Auf ihr kann nicht nur die*der Schüler*innensprecher*in gewählt werden, sondern es können auch Probleme diskutiert und Anträge gestellt werden. Ihr solltet eine SVV gründlich vorbereiten und nach Möglichkeit für ausreichende Tontechnik sorgen, damit das Ganze nicht im Chaos endet. Während der Unterrichtszeit sind pro Schuljahr zwei Vollversammlungen zugelassen. Je nachdem, wie groß eure Schule ist, hat euer Schulgebäude evtl. gar keinen Raum, der Platz genug für alle Schüler*innen bietet. In diesem Fall ist es möglich, die Vollversammlung in mehrere kleinere Gruppen aufzuteilen und nacheinander zu veranstalten.

SV-Team

In der Schüler*innenvertretung dürfen natürlich nicht nur Schüler*innen mitarbeiten, die auf einer Sitzung des Schüler*innenrates gewählt wurden. Je nachdem, wie ihr eure SV organisieren wollt, gibt es dafür verschiedene Modelle.

Oft bildet sich um die gewählten Schüler*innensprecher*innen ein SV-Team aus engagierten Schülerinnen und Schülern. Dieses trifft sich regelmäßig, z. B. jede Woche oder sogar täglich während der Pausen, und arbeitet auf diesen Sitzungen daran, die Beschlüsse des Schüler*innenrates umzusetzen. Manchmal übernehmen dabei einige Schüler*innen feste Aufgaben – so wird ein*e Schüler*in mit der Planung der SV-Fahrt beauftragt, während der*die Mitschüler*in für die Durchführung der „SV-Sprechstunde“ verantwortlich ist.

Ein alternatives Modell ist das des SV-Vorstandes. Hierbei werden bereits auf der Sitzung des Schüler*innenrats neben den Schüler*innensprecher*innen auch eine beliebige Zahl weiterer Vorstandsmitglieder gewählt. Vorteil: Wer einmal gewählt ist, fühlt sich oft stärker verpflichtet, während des gesamten Schuljahres mitzuarbeiten. Nachteil: Schüler*innen, die nicht gewählt wurden oder mitten im Schuljahr mit der SV-Arbeit beginnen wollen, werden unter Umständen abgeschreckt.

Mehr zum Thema…

Artikel vorlesen

Von diesem Artikel ist leider noch keine Audioaufzeichnung vorhanden. Sorry!

Nach oben scrollen