Wie können wir helfen?

Schulrechts-Lexikon

Verbindungslehrer*innen


An Schulen mit bis zu 500 Schüler*innen wählt der Schüler*innenrat eine Person, bis 1.000 Schüler*innen zwei und an Schulen mit mehr als 1.000 Schüler*innen drei Personen als Verbindungslehrer*innen. Die Verbindungslehrer*innen haben die Aufgabe, die SV bei ihrer Arbeit zu unterstützen und diese zu beraten. Das heißt aber nicht, dass die SV sich von den Verbindungslehrer*innen in ihre Arbeit hineinreden lassen muss. Während des Schuljahres kann der Schüler*innenrat mit einer ⅔-Mehrheit die Abwahl von Verbindungslehrer*innen beschließen. Verbindungslehrer*innen müssen hauptberuflich Lehrer*innen sein (Referendar*innen können nicht Verbindungslehrer*innen werden). Jede*r Verbindungslehrer*in bekommt für ihre bzw. seine Tätigkeit eine sogenannte Entlastungsstunde pro Woche. Dies bedeutet, dass sie jede Woche eine Stunde weniger unterrichten müssen und diese Stunde stattdessen mit der SV-Arbeit verbringen können. 

Die Verbindungslehrer*innen unterstützen euch beratend auf den Sitzungen der Schulkonferenz und können euch oft auch dabei helfen, einen guten Kontakt zur Schulleitung und zu den anderen Lehrer*innen zu halten.

Nach oben scrollen