Wie können wir helfen?

Schulrechts-Lexikon

Klassensprecher*in

Jede Klasse ab dem 5. Schuljahr wählt bis spätestens zwei Wochen nach Beginn des Schuljahres eine*n Klassensprecher*in und eine*n Stellvertreter*in. Wo es keine Klassen gibt, sondern eine Jahrgangsstufe, wird ein*e Jahrgangssprecher*in gewählt. In der Regel werden bei mehr als 20 Schüler*innen pro Jahrgangsstufe für je zwanzig weitere Schüler*innen ein*e weitere*r Vertreter*in gewählt. 

Klassensprecher*innen und Jahrgangsstufensprecher*innen vertreten die Klasse im Schüler*innenrat und sollen bei Problemen in der Klasse, z. B. mit Lehrer*innen, für eine Lösung im Interesse der Schüler*innen eintreten. Auf keinen Fall sollten Klassensprecher*innen einfach nur Ordnungsdienst oder Aufpasser*innen sein. Zwar kann es durchaus mal vorkommen, dass ein*e Klassensprecher*in einer Lehrkraft bei etwas hilft, aber es sollte nicht ihre Hauptaufgabe werden.

Als SV sind die Klassen- und Jahrgangsstufensprecher*innen wichtige Partner*innen, um Informationen, die euch wichtig sind, in alle Klassen zu transportieren. Sollten die Infos eurer SV nur selten bei allen Schüler*innen ankommen, könnt ihr darüber nachdenken, eine Schüler*innenvollversammlung zu veranstalten – das könnt ihr bis zu zwei Mal pro Schuljahr.

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