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Bestrafung

Schulrechts-Lexikon

Bestrafungen

Als Bestrafung oder Strafarbeit bezeichnen wir Dinge bei denen es sich nicht um die im Schulgesetz festgelegten erzieherischen Einwirkungen oder um Ordnungsmaßnahmen (nach §53 SchulG) handelt. So sind „Strafarbeiten“ zwar verboten, „erzieherische Einwirkungen“ hingegen erlaubt, wie beispielsweise gesonderte Hausaufgaben zur „individuellen Förderung“ oder zum Ausgleich von Lerndefiziten. Eine Ordnungsmaßnahme reicht hingegen oft weiter und hat größere Konsequenzen als eine “erzieherische Einwirkung”. Deswegen darf sie erst verhängt werden, wenn die erzieherischen Einwirkungen nicht ausreichen. 

Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören u. a. das erzieherische Gespräch, die Ermahnung, ein Gruppengespräch mit Eltern und Schüler*in, der zeitweilige Ausschluss vom Unterricht, die zeitweise Wegnahme von Gegenständen usw. Natürlich sind alle Maßnahmen entsprechend zu begründen und die Abgrenzung manchmal sehr interpretationsabhängig. Fest steht jedoch, dass alle Maßnahmen angemessen und zumutbar sein müssen. 

Kollektivstrafen, also Strafen, bei denen eine ganze Gruppe für etwas bestraft wird, das nur eine einzige Person getan hat, sind verboten. Das gilt zum Beispiel für die oft beliebte Strafe des gemeinsamen Nachsitzens der ganzen Klasse obwohl nur einige wenige Schüler*innen im Unterricht laut waren.

Ordnungsmaßnahmen sind unter anderem:

1. der schriftliche Verweis,

2. die Überweisung in eine parallele Klasse oder Lerngruppe,

3. der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei Wochen und von sonstigen Schulveranstaltungen,

4. die Androhung der Entlassung von der Schule,

5. die Entlassung von der Schule,

6. die Androhung der Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes durch die obere Schulaufsichtsbehörde,

7. die Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes durch die obere Schulaufsichtsbehörde.

Die Ordnungsmaßnahmen 1-3 können euch von der Schulleitung auferlegt werden. Alle anderen werden durch eine Disziplinarkonferenz erteilt. Gegen diese könnt ihr Widerspruch einlegen.

Mehr zum Thema…

Schulrechts-Lexikon: Disziplinarkonferenz
Schulrechts-Lexikon: Widerspruch

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