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Schulrechts-Lexikon

Disziplinarkonferenz

Als Disziplinarkonferenz bezeichnen wir eine Teilkonferenz der Lehrer*innenkonferenz, die laut § 53 des Schulgesetzes über Ordnungsmaßnahmen entscheidet – wie zum Beispiel den Schulverweis eines Schülers oder einer Schülerin. Für den bzw. die Betroffene*n geht es dabei also ums Ganze. Entsprechend wichtig sollte es euch sein, eine verantwortungsvolle Person als eure*n Vertreter*in für dieses Gremium zu wählen. Der oder die gewählte Schüler*in hat während der Konferenz nur eine beratende Funktion (darf also nicht mit abstimmen) und kann auf Wunsch der betroffenen Person von der Konferenz ausgeschlossen werden.

Leider sieht das Schulgesetz keine Vertretungsregelung für Mitglieder der Disziplinarkonferenz vor. Auf dem Schüler*innenrat könnt ihr also nur eine Person wählen, die dann das gesamte Schuljahr an jeder Disziplinarkonferenz teilnehmen muss. Je nachdem, wie gerne eure Schule eure Mitschüler*innen bestraft, handelt es sich also eventuell um eine sehr zeitraubende Arbeit. Vernachlässigen solltet ihr diese Aufgabe deswegen jedoch nicht – nie sind eure Mitschüler*innen, die ihr als SV ja vertretet, mehr auf eure Hilfe angewiesen. Wer vor vier Lehrkräften sitzt, die darüber entscheiden, ob man von der Schule verwiesen wird, weiß eure Unterstützung in dieser Situation sicherlich zu schätzen!

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