Wie organisiert man einen Schüler*innenrat?

Wie organisiert man einen Schüler*innenrat?

Der Schüler*innenrat, ist das höchste beschlussfassende Gremium der Schüler*innen an der Schule. Ein Gremium, ist eine Gruppe die zur Erfüllung einer bestimmten Aufgabe gebildet wird.  Die Klassen- und Jahrgangssprecher*innen bilden den Schüler*innenrat. Die Aufgaben des Schüler*innenrats, ist für alle Fragen der SV zuständig, die über den Bereich der Klassen und Jahrgänge hinausgehen. Beispiel für so eine Frage ist, z.b. eine Klasse oder ein Jahrgang schlägt im Schüler*innenrat vor, die Pausenhalle zu verschönern. Wenn der Vorschlag vom Schüler*innenrat die zustimmung bekommt, beschäftigt sich die SV weiter mit dem Thema. Und versucht diesen Vorschlag umzusetzen. 

In einer guten Sitzung des Schüler*innenrates, geht es nicht nur um Ämter und formalien. Eine gute Debatten Kultur, steht mit im vordergrund. Der Schüler*innenrat gibt eine gute möglichkeit, dies auszuüben und zu lernen. Wie man gute Debatten führt. Themen für eine Debattenkultur z.b. können schulpolitische Fragen oder schulische Angelegenheiten sein. 

Die Einberufung

Der Schüler*innenrat wird von den Schüler*innensprecher*innen unter Beifügung einer Tagesordnung einberufen. Die Einladung und die Tagesordnung, müssen den Klassen- und Jahrgangsstufensprecher*innen mindestens 2 Wochen vor der Sitzung zugestellt werden, um eine Vorbereitung der Teilnehmer zu ermöglichen. 

Die Tagesordnung 

Die Tagesordnung wird von der SV oder den Schüler*innensprecher*innen erstellt. Die Tagesordnung muss alle Tagesordnungspunkte (TOP´s) enthalten, die rechtzeitig bei der SV oder in der SV Stunde eingegangen sind. Die Tagesordnung kann vor einer Debatte, auf Antrag, um Punkte ergänzt oder verkürzt werden. Für diese Entscheidung, bedarf es der Mehrheit der stimmberechtigten Klassen- und Jahrgangssprecher*innen. Das gleiche gilt auch für Anträge. Anträge für den Schüler*innenrat können nur behandelt werden, wenn diese pünktlich zum Start des Schüler*innenrates bei den Vorsitzenden eingehen oder in die Tagesordnung aufgenommen werden. Wichtig ist, dass im Schüler*innenrat nur über Punkte abgestimmt werden, die auf der Tagesordnung stehen. Unter dem Punkt „Sonstiges“ oder „Verschiedenes“ können keine Beschlüsse gefasst werden. Dies ist möglich, ist aber keine gesetzliche Vorgabe, an die man sich halten muss. 

Ablauf Schüler*innenrat 

Die Schüler*innensprecher*innen leiten die Sitzung als Vorsitzende. Alle gewählten Klassen- und Jahrgangsstufensprecher*innen sind Stimmberechtigte Mitglieder beim Schüler*innenrat. Dadurch können sie inhaltliche Anträge und Anträge an die Geschäftsordnung stellen. Jede SV kann sich eine Geschäftsordnung geben. Bei einer Geschäftsordnung ( GO ) handelt es sich um ein Dokument, in dem sich SV eigene Regeln geben, an die sie sich in Sitzungen dran halten möchte. Über die Tagesordnungspunkte kann eine Aussprache zu stattfinden. Den Sitzungsteilnehmern wird das Wort in der Reihenfolge der Wortmeldungen erteilt. Dazu kann auch eine Redeliste erstellt werden. Wird im Schüler*innenrat ein GO-Antrag gestellt, so ist dem Antragsteller sofort das Wort zu erteilen. Sofern nicht eine Abstimmung eingeleitet wurde oder jemand anderem das Wort erteilt wurde. Die Redezeit eines Redners auf dem Schüler*innenrat, kann durch einen Mehrheitsbeschluss auf eine gewisse Minutenanzahl beschränkt werden. 

Wahl und Abstimmungen 

Stimmberechtigt sind nur die gewählten Klassen- und Jahrgangssprecher*innen die durch Ihre Wahl, automatisch Mitglieder im Schüler*innenrat geworden sind. Bei Wahlen erfolgt die Stimmabgabe, durch Handzeichen. Für eine Durchführung einer geheimen Wahl, müssen mindestens 20% der anwesenden Stimmen dafür stimmen. Dort müssen dann fertige Abstimmungszettel, für diesen Fall bereitstehen und vor dem Schüler*innenrat vorbereitet werden. Bei GO-Anträgen wird eine sofortige Abstimmung durchgeführt. 

Protokoll

Über den Verlauf des Schüler*innenrates wird ein Protokoll angefertigt. Vor der Sitzung, wird ein*e Protokollant*in für die Sitzung ausgewählt. Das Protokoll des Schüler*innenrates muss folgende Punkte beinhalten: 

  • Das Gremium ( Schüler*innenrat ) 
  • Beginn und Ende der Sitzung 
  • Tagesordnung 
  • Anwesenheitsliste ( Beizufügen an das Protokoll ) 
  • Anzahl der Stimmberechtigten 
  • Feststellung der Beschlussfähigkeit des Schüler*innenrats (Tagesordnung und Einladung ordnungsgemäß bekannt gegeben worden sind) 
  • Anträge und Beschlüsse 
  • Stimmverhältnisse bei Abstimmungen 
  • Falls vorhanden, schriftliche Erklärungen oder Vorlagen 

Das Protokoll ist zu Beginn der nächsten Schüler*innenrats Sitzung zu genehmigen. Entweder wird das Protokoll mit der Einladung für die nächste Sitzung mitgeschickt oder auf der nächsten Sitzung vorgestellt und genehmigt. 

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Schulrechts-Lexikon: Schüler*innenrat

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