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Schüler*innenrat

Schulrechts-Lexikon

Schüler*innenrat

Der Schüler*innenrat setzt sich aus den Klassen- und Stufensprecher*innen sowie aus den übrigen gewählten Vertreter*innen der Jahrgangsstufen zusammen. Er wählt den oder die Schüler*innensprecher*in und ihre bzw. seine Vertreter*innen. Es werden auch Delegierte für die Bezirks-SV (BSV) gewählt.

Der Schüler*innenrat muss von der Schulleitung über alle für Schüler*innen wichtigen Gesetze informiert werden. Zeit und Ort der Schüler*innenratssitzung müssen der Schulleitung ebenso mitgeteilt werden wie das Protokoll der Sitzung. Theoretisch kann sich der Schüler*innenrat jeden Monat treffen. An vielen Schulen ist jedoch eher üblich, eine oder zwei Sitzungen pro Halbjahr abzuhalten. In der Zwischenzeit können sich die Schüler*innensprecher*innen und weitere engagierte Schüler*innen im kleinen Kreis einmal die Woche oder sogar öfter treffen (siehe SV-Team). 

Der Schüler*innenrat darf während der regulären Unterrichtszeit zusammentreten und die Schulleitung bzw. die Klassenlehrer*innen müssen alle teilnahmeberechtigten Schüler*innen die Teilnahme ermöglichen. Eine Ausnahme können Klassenarbeiten oder Klausuren darstellen – wenn diese zum gleichen Zeitpunkt wie der Schüler*innenrat stattfinden. Deswegen ist es ratsam, bei der Terminfindung für den Schüler*innenrat die Klausurenphasen der eigenen Schule möglichst zu vermeiden.

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