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Schulrechts-Lexikon

Schüler*innensprecher*in

Der oder die Schüler*innensprecher*in leitet den Schülerrat und organisiert die Abläufe in der SV. Es können außerdem bis zu drei Stellvertreter*innen gewählt werden, ihr könnt aber auch auf Hierarchien bei der Wahl verzichten. 

Die Wahl kann auf zwei Weisen ablaufen: Zum einen kann der Schüler*innenrat eine Person aus ihrer Mitte zum bzw. zur Schüler*innensprecher*in wählen. Alternativ kann auch die gesamte Schule an der Wahl teilnehmen, in diesem Fall darf jede*r Schüler*in antreten. 

Wir würden euch empfehlen, immer als Schüler*innensprecherteam zu arbeiten. Das macht mehr Spaß und ist meistens auch effektiver. Dabei solltet ihr auch immer darauf achten, dass Mädchen und Jungen im Team vorhanden sind.

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