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Veranstaltungen der SV

Zusammenkünfte von SV-Organen auf dem Schulgelände sind laut Schulgesetz offizielle Schulveranstaltungen. Sonstige von der SV veranstaltete Veranstaltungen der SV sind mit der Zustimmung der Schulleitung auch offizielle Schulveranstaltungen. Dies bedeutet, dass teilnehmenden Schüler*innen dafür keine Fehlstunden aufgeschrieben werden dürfen. Außerdem können Mitglieder des Schüler*innenrates und der SV auch für weitere Aufgaben vom Unterricht entschuldigt werden. […]

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Verbindungslehrer*innen

An Schulen mit bis zu 500 Schüler*innen wählt der Schüler*innenrat eine Person, bis 1.000 Schüler*innen zwei und an Schulen mit mehr als 1.000 Schüler*innen drei Personen als Verbindungslehrer*innen. Die Verbindungslehrer*innen haben die Aufgabe, die SV bei ihrer Arbeit zu unterstützen und diese zu beraten. Das heißt aber nicht, dass die SV sich von den Verbindungslehrer*innen

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