Widerspruch

Gegen schulische Entscheidungen, die Verwaltungsakte sind, können sowohl Eltern als auch volljährige Schüler*innen Widerspruch einlegen. Als Verwaltungsakte werden im Jurist*innendeutsch Entscheidungen bezeichnet, die die Regelung eines Einzelfalles betreffen und deren Auswirkungen unmittelbare Konsequenzen für die Betroffenen haben. So ist zum Beispiel die Entscheidung über die Aufnahme in eine Schule ein Verwaltungsakt. Die Widerspruchsfrist beträgt, auch […]

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