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SV-Team

In der Schüler*innenvertretung dürfen natürlich nicht nur Schüler*innen mitarbeiten, die auf einer Sitzung des Schüler*innenrates gewählt wurden. Je nachdem, wie ihr eure SV organisieren wollt, gibt es dafür verschiedene Modelle. Oft bildet sich um die gewählten Schüler*innensprecher*innen ein SV-Team aus engagierten Schülerinnen und Schülern. Dieses trifft sich regelmäßig, z. B. jede Woche oder sogar täglich […]

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SV-Fahrt

Eine SV-Fahrt ist eine tolle Möglichkeit, eure politische Arbeit zu vertiefen. Schulgesetz und SV-Erlass behandeln eine solche Veranstaltung nicht, aber da es sich um eine Aktivität der SV handelt, sollte die Schulleitung eine solche Fahrt eigentlich genehmigen. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass ihr Lehrer*innen gefunden habt, die die Fahrt begleiten und die Aufsicht übernehmen können.

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Streik

Nach einem Runderlass gilt das verfassungsmäßige Recht auf Streik nur für „Arbeitskämpfe tarifvertragsfähiger Parteien“, ein Schüler*innenstreik sei daher unzulässig. Weitere Informationen dazu findet ihr in unserem Artikel zum Thema Demonstrationen.

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SV-Stunde

Jeder Klasse oder Jahrgangsstufe steht im Monat eine SV-Stunde während der normalen Unterrichtszeit zu. Diese Stunde könnt ihr dazu nutzen, über schulpolitische Fragen zu diskutieren oder um Projekte zu planen, die eure Klasse angehen. Dabei ist ab Klasse 7 die Anwesenheit der Klassenlehrerin bzw. des Klassenlehrers nicht notwendig. In Teilzeit-Berufsschulen ist diese Zeit auf eine

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SV-Raum

Die Schulleitung muss euch für eure Sitzungen und Veranstaltungen geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stellen. Ob diese Pflicht allerdings auch für die Einrichtung eines Arbeits- und Besprechungsraumes gilt, ist nicht klar geregelt.

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Sexuelle Gewalt

Wenn ihr zu Hause, in eurer Freizeit oder in der Schule sexualisierte Gewalt erlebt, ist es wichtig, dass ihr euch Hilfe holt. Bei dieser Hilfe kann es sich um eine Schulsozialarbeiterin oder einen Schulsozialarbeiter handeln, eure Klassen- oder Stufenleitung oder einfach eine Lehrkraft, der ihr vertraut. Sie können euch unterstützen und euch Beratungsstellen vermitteln. Falls

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Schulpflegschaft

Die Schulpflegschaft ist so etwas wie die „SV“ der Eltern. Sie vertritt die Interessen der Eltern und entsendet Teilnehmer*innen in die Schulkonferenz. Zu den Sitzungen der Schulpflegschaft seid ihr als SV einzuladen. Ihr habt das Recht, mit beratender Stimme teilzunehmen. Ohne eure Zustimmung ist es allerdings keinen Eltern erlaubt, an euren SV-Sitzungen teilzunehmen.

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Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das wichtigste beschlussfassende Gremium an der Schule. Hier beraten Lehrer*innen, Eltern und Schüler*innen gemeinsam über Schulangelegenheiten. Aufgabenbereiche sind z. B.:  Beschluss des Schulprogramms oder einer Schulordnung,  Bestellung eine*r Schulleiter*in  Festlegung der beweglichen Ferientage.  Die Schulkonferenz findet in der Regel drei Mal pro Schuljahr statt. Müssen Entscheidungen schnell getroffen werden, trifft der sogenannte

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